Geltungsbereich
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.
2. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von der Hofinger Holzwurm GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
Angebote
3. Die in Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von der Hofinger Holzwurm GmbH in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
4. Der Auftrag ist für den Auftragnehmer erst dann verbindlich, wenn die Auftragsbestätigung der Firma Hofinger Holzwurm GmbH, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen, wieder an die Hofinger Holzwurm GmbH zurückgesendet wurde.
Preise
5. Die von der Hofinger Holzwurm GmbH genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.
6. Die Preise sind in Euro angegeben.
7. Die Preise sind ab Werk Pram, Unterprenning 18 in Oberösterreich.
8. Die Preise können auch frei Haus sein, dies muss jedoch in der Auftragsbestätigung festgehalten werden.
9. Für Irrtümer in den Preislisten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Zahlungsbedingungen
10. Kommt es zu einem Vertragsabschluss mit einem neuen Kunden, muss dieser bei Abholung bzw. Lieferung die Ware bezahlt haben bzw. direkt bei der Übergabe bezahlen. Nach den ersten drei erfolgreichen Geschäften gilt das normale Zahlungsziel der Hofinger Holzwurm GmbH.
11. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Bei einer Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt gewährt die Firma Hofinger Holzwurm GmbH 2% Skonto. Wir behalten uns das Recht vor, den Skonto bei einem Abzug nach der Frist von 7 Tagen nachzufordern.
12. Die Hofinger Holzwurm GmbH kann die Zahlungsbedingungen bei Aufträgen abändern bzw. anpassen.
13. Die angegebenen Zahlungskonditionen gelten immer, außer auf der Auftragsbestätigung anders angegeben. In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Auftragsbestätigung.
14. Die Hofinger Holzwurm GmbH ist berechtigt, vom Auftraggeber Teil- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen.
15. Bei Aufträgen, die mehrere Lieferungen umfassen, ist die Hofinger Holzwurm GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
16. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder auch wegen Bemängelungen zurückzuhalten.
17. Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Mahnspesen in der Höhe von 5 Euro pro Mahnung in Rechnung gestellt.
18. Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug werden Verzugszinsen mit einem Zinssatz von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
19. Bei Zahlungsverzug ist die Hofinger Holzwurm GmbH von allen weiteren Liefer- und Leistungspflichten befreit.
Lieferung
20. Die Lieferung kann in Teillieferungen erfolgen.
21. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und bei der Auftragnehmerin schriftlich, spätestens jedoch binnen drei Tage vorzubringen.
22. Lieferfristen werden nach bester Voraussicht angegeben. Eine Garantie für ihre unbedingte Einhaltung wird seitens des Auftragnehmers nicht übernommen. Höhere Gewalt, Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung oder derartigen unvorhersehbaren Hindernissen entbinden den Auftragnehmer für deren Dauer von der Lieferverpflichtung.
23. Der Auftraggeber kann bei verspäteter Lieferung aus Gründen, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen gesetzt und der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist die Leistung noch nicht bewirkt hat.
Eigentumsvorbehalt
24. Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Hofinger Holzwurm GmbH.
25. Wird der Vertrag vom Auftraggeber nicht ordnungsgemäß erfüllt, so ist die Hofinger Holzwurm GmbH jederzeit berechtigt, ihr Eigentum zurückzuholen. Die Kosten der Rückholung trägt der Auftraggeber.
Schadenersatz
26. Schadenersatzansprüche durch Folgeschäden wie zB falsche Behandlung unseres Produktes, sowie Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist, unabhängig vom Verschuldeten, werden ausgeschlossen.
27. Die Hofinger Holzwurm GmbH haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verschuldet wurde.
28. Im Falle eines Schadens hat unser Unternehmen die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.
Gerichtsstand
29. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den Sitz unseres Unternehmens vereinbart.
30. Gerichtsstand ist das Landesgericht Wels.